KOSTENERSTATTUNG


Einige PRIVATE KRANKENVERSICHERUNGEN erstatten ihren Patienten die Honorar-Rechnung vollumfänglich. Die Rechnungen orientieren sich an der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH). In der Regel können privat Versicherte diese zur Erstattung bei ihrer Versicherung einreichen. 

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNGEN erstatten die osteopathische Leistung grundsätzlich nicht. Allerdings bezuschussen sie diese häufig. In der Regel ist dafür ein Rezept oder eine Verordnung eines Arztes notwendig. Dieses kann dann gemeinsam mit der Rechnung über Ihre osteopathische Behandlung bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Bitte informieren Sie sich zuvor darüber bei Ihrer Krankenversicherung, da sich die Leistungsumfänge sowohl bei den privaten als auch bei den gesetzlichen Krankenversicherungen deutlich unterscheiden.

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